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EUR1 – im internationalen Handel
Was versteht man unter einem EUR1?
Das EUR1-Formular ist ein essenzielles Dokument im globalen Warenhandel. Es dient als Basis in zahlreichen bi- und multilateralen Handelsabkommen, die im Rahmen des paneuropäischen Präferenzsystems etabliert sind, beispielsweise zwischen der EU und der EFTA. Durch diese Abkommen werden bestimmte Waren für niedrigere Zolltarife oder sogar zollfrei qualifiziert, vorausgesetzt, sie wurden vollständig in einem der Vertragsländer produziert oder entsprechend verarbeitet. Das EUR1 dient auch als anerkanntes Ursprungszeugnis in außenwirtschaftlichen Zusammenhängen. Zur Nutzung der präferenziellen Zollsätze bei der Zollabwicklung ist die Vorlage des EUR1 erforderlich, auf dem der Hersteller den Ursprung der Ware bestätigt.
Warum ist das EUR1 wichtig?
Bei Warenlieferungen, die einen Wert von € 6’000 überschreiten, kommt häufig das EUR1-Formular zum Einsatz. Dieses Dokument ist entscheidend für die zollfreie Einfuhr der Güter im Zielland. Es muss vom Zollamt des exportierenden Landes beglaubigt werden. Die Ausstellung der EUR1 kann, unter Beachtung der lokalen Vorschriften, auch durch autorisierte Dienstleister vorgenommen werden.
Anwendungsgebiete des EUR1 im internationalen Handel
Freihandelsabkommen legen fest, dass bestimmte Waren zu reduzierten Zollsätzen oder sogar zollfrei in die Vertragsstaaten importiert werden dürfen. Diese Vergünstigung gilt allerdings nur, wenn die Waren entweder vollständig in einem der beteiligten Länder produziert oder in einem Maße verarbeitet wurden, dass sie als Ursprungsprodukte anerkannt werden. Für jede Produktgruppe existieren spezifische, von den Zollbehörden erlassene Richtlinien, die festlegen, ab welchem Verarbeitungsgrad die Produkte als gleichwertig gelten. Zur Bestätigung des Ursprungs und Inanspruchnahme der reduzierten Zolltarife bei der Zollabwicklung ist die Vorlage einer EUR1-
Handelspräferenzen sind ein Schlüsselelement der Außenhandelspolitik und beziehen sich auf die bevorzugte Behandlung, die ein Land seinen Handelspartnern gewährt, oft in Form von reduzierten Zollsätzen. Obwohl das WTO-Meistbegünstigungsprinzip die Gewährung solcher Vorteile an einzelne Staaten oder Wirtschaftsblöcke einschränkt, werden im Rahmen der WTO Handelspräferenzen für Entwicklungsländer unterstützt und gefördert.
Erforderliche Bedingungen für das EUR1
Um das EUR1-Formular beglaubigen zu können muss die Ware Deutschen oder Europäischen Ursprungs sein. Dies muss belegbar sein (Vordokumente). Das Dokument muss im Original unterschrieben werden.
A.TR Warenverkehrsbescheinigungen (WVB)
Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) A.TR. sind Dokumente, die verwendet
werden, wenn Waren zwischen der Türkei und der Europäischen Union (EU)
gehandelt werden. Diese Bescheinigungen gelten jedoch nur für den Export von
Waren, die gemäß dem Abkommen über die Endphase der Zollunion zwischen der EU und der Türkei als "Zollunionswaren" definiert sind. Das bedeutet, dass sie nicht zu den EGKS-Waren (Waren des Abkommens der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl mit der Türkei) oder zu landwirtschaftlichen Erzeugnissen gehören dürfen.
Um eine WVB A.TR. zu erhalten, müssen die betreffenden Waren bereits im
zollrechtlich freien Verkehr des Ausfuhrlandes sein und direkt zwischen einem EU-Mitgliedsstaat und der Türkei transportiert werden. Die WVB A.TR. ist ein offizieller Nachweis für bevorzugte Handelsbedingungen und muss in der Regel von einer Zollbehörde bestätigt werden.